DATENSICHERHEIT · SCHWEIZ · AUCH FÜR KUNDEN IM AUSLAND

Ihre Daten liegen in der Schweiz. Und bleiben dort

Wir bauen Systeme, die Arztberichte lesen, Personaldossiers verarbeiten und Schadenakten prüfen. Solche Daten gehören nicht irgendwohin. Sie liegen in Schweizer Rechenzentren, verschlüsselt — und Sie sehen jederzeit, wer sie geöffnet hat.

Das gilt auch, wenn Ihr Unternehmen nicht in der Schweiz sitzt. Für Kunden aus der EU und aus Drittstaaten ist der Schweizer Standort das Argument, nicht das Hindernis — warum, steht weiter unten.

Standort SchweizAuch für Firmen im AuslandVerschlüsselt gespeichertJeder Zugriff protokolliert

Vier Zusicherungen, die Sie nachprüfen können

Sicherheit ist kein Gefühl und kein Siegel im Seitenfuss. Sie besteht aus Aussagen, die entweder stimmen oder nicht — und die Sie überprüfen dürfen.

StandortVerarbeitung und Speicherung in Schweizer Rechenzentren. Keine Spiegelung ins Ausland, keine Verlagerung ohne Ihre schriftliche Zustimmung.
VerschlüsselungAuf dem Transportweg und im Speicher. Die Schlüssel liegen getrennt von den Daten, und jeder Mandant hat eigene — ein Zugriff auf einen Bestand öffnet keinen zweiten.
ZugriffRollenbasiert vergeben, jederzeit entziehbar, der Entzug wirkt sofort. Jeder Zugriff steht im Protokoll — auch jeder abgewiesene.
AufbewahrungLöschfristen nach Ihren Vorgaben, nicht nach unseren. Auf Wunsch auch aus den Sicherungskopien, mit Bestätigung.

Für Kunden mit Standorten ausserhalb der Schweiz

Ein Schweizer Rechenzentrum ist für Sie kein Hindernis, sondern das Argument. Was Sie wissen müssen, steht hier — nicht im Kleingedruckten.

Ihre Leute dürfen überall sitzenZugriff ist eine Frage der Rolle, nicht des Standorts. Wer in Wien, Singapur oder São Paulo arbeitet, arbeitet am selben Bestand — der Bestand selbst bewegt sich nicht.
Schriftlich, vorherDen Auftragsverarbeitungsvertrag schliessen wir, bevor das erste Dokument fliesst. Die Liste der Unterauftragsverarbeiter legen wir unaufgefordert bei, samt Sitzland.
Rückgabe und LöschungSie bekommen Ihre Daten jederzeit in einem lesbaren, offenen Format zurück. Löschung erfolgt auf Verlangen mit schriftlicher Bestätigung.

Aus der EU und dem EWR

Übermittlung aus der EU und dem EWRDie EU-Kommission stuft die Schweiz als Land mit angemessenem Datenschutzniveau ein. Für Übermittlungen aus dem EWR in die Schweiz braucht es deshalb keine Standardvertragsklauseln.
Zwei Rechtsordnungen, nicht eineGrundlage ist das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz. Bei Personendaten aus der EU gilt zusätzlich die DSGVO — mit Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschrechten für Ihre Betroffenen.

Ausserhalb Europas

Der Standort ist das ArgumentFür Kunden aus den USA, dem Nahen Osten oder Asien liegt der Vorteil genau darin, dass die Daten in der Schweiz liegen: neutraler Rechtsraum, kein Zugriff über ausländische Konzernstrukturen, ein einziger Gerichtsstand.
Kein Rückfluss in Ihr SitzlandDass Ihr Unternehmen in einem Drittstaat sitzt, verschiebt die Daten nicht dorthin. Sie bleiben in der Schweiz, auch in den Sicherungskopien.
BehördenanfragenWir beantworten sie ausschliesslich auf Grundlage schweizerischen Rechts und informieren Sie darüber, soweit uns das rechtlich erlaubt ist. Anfragen ausländischer Behörden werden nicht direkt bedient.
Wenn Sie Personendaten aus der EU verarbeitenDann gilt die DSGVO für diese Daten, unabhängig davon, wo Ihr Unternehmen sitzt. Wir richten die Verarbeitung entsprechend ein — sagen Sie es uns im Erstgespräch.

Wer kommt an die Daten?

Fünf Zugriffe auf denselben Bestand, aus drei Ländern. Erteilt und abgewiesen wird nach der Rolle — auch ein Zugriff aus Zürich wird abgewiesen, wenn die Berechtigung fehlt.

Zugriffsprotokoll · live0 von 0 erteilt
Rechenzentrum Schweizverschlüsselt gespeichert · Schlüssel getrennt verwahrt
Daten verlassen das Land nicht

Zugriffe auf denselben Bestand

  • R. Bianchi · BuchhaltungZürich · Rolle mit Schlüssel
    erteilt
  • KonzernrevisionFrankfurt · Leserecht, befristet
    erteilt
  • L. Moser · PraktikumZürich · Rolle ohne Leseberechtigung
    abgewiesen
  • S. Tanaka · SchadenprüfungSingapur · Rolle mit Schlüssel
    erteilt
  • unbekannte GegenstelleHerkunft nicht zuordenbar
    abgewiesen

Der Bestand bewegt sich in keinem der fünf Fälle. Entschieden wird über den Zugriff, nicht über den Standort — und der abgewiesene Zugriff ist genauso protokolliert wie der erteilte.

WAS HIER STEHT, HALTEN WIR SCHRIFTLICH FEST.

Was heisst das?

Vor dem ersten DokumentAuftragsverarbeitungsvertrag, Standort, Fristen und Unterauftragsverarbeiter sind geregelt, bevor Daten fliessen — nicht danach.
Prüfbar, nicht behauptetSie dürfen das Protokoll einsehen und die Zusicherungen prüfen lassen. Wir stellen die Unterlagen dafür bereit.
Ausstieg inbegriffenSie bekommen Ihre Daten in einem lesbaren Format zurück, und wir löschen sie mit Bestätigung. Das steht im Vertrag, nicht im Goodwill.

Diese Seite beschreibt, wie wir arbeiten. Sie ersetzt keinen Vertrag — verbindlich ist, was wir im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der Datenschutzerklärung festhalten.