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Endgültig beschlossen — mit fünf Wochen Vorsprung

Am 16. Juni stimmt das Parlament zu, am 29. Juni der Rat. Damit ist die Verschiebung der KI-Pflichten beschlossen — gut fünf Wochen vor dem Stichtag, den sie aufhebt.

Nach einem gescheiterten Verhandlungsanlauf im April kam die Einigung am 7. Mai zustande. Im Juni folgten die beiden formellen Beschlüsse: Am 16. Juni 2026 stimmte das Europäische Parlament dem «Digital Omnibus on AI» abschliessend zu, am 29. Juni nahm der Rat der EU ihn förmlich an.

Die Zustimmung war schmaler geworden

Beim Blick auf die Zahlen fällt eine Verschiebung auf. Im März hatte das Parlament seine Verhandlungsposition mit 569 zu 45 Stimmen beschlossen, bei 23 Enthaltungen. Bei der Schlussabstimmung im Juni lautete das Ergebnis 423 zu 57 — bei 174 Enthaltungen.

Die Ja-Stimmen gingen also um rund einen Viertel zurück, und die Zahl der Enthaltungen versiebenfachte sich. Angenommen wurde der Text deutlich; aber ein Teil des Hauses, der im März noch mitgegangen war, wollte am Ende nicht mehr zustimmen — und stimmte auch nicht dagegen.

174 Enthaltungen sind kein Nein. Sie sind ein Ja, das niemand unterschreiben wollte.

Damit stand fest: Die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung greifen nicht am 2. August 2026. Der Verfahrensgang ist beim Parlament dokumentiert: Legislative Train des Europäischen Parlaments.

Beschlossen ist nicht dasselbe wie in Kraft

Zwischen dem Beschluss und dem ersten Tag der Geltung liegen in der EU immer noch ein paar Schritte. Sie erklären, warum es Ende Juli knapp wurde:

  • 8. Juli 2026: Die Verordnung wird unterzeichnet und trägt dieses Datum.
  • 24. Juli 2026: Veröffentlichung im Amtsblatt der EU — als Verordnung (EU) 2026/1744.
  • 27. Juli 2026: Inkrafttreten, sechs Tage vor dem aufgehobenen Stichtag.
Fünf Wochen Vorsprung im Beschluss wurden zu sechs Tagen Vorsprung in der Wirkung.

Der Text im Amtsblatt ist die einzige Fassung, die zählt: Verordnung (EU) 2026/1744 auf EUR-Lex.

Was Betriebe daraus mitnehmen

Wer im Frühjahr 2026 seine Planung auf den 2. August ausgerichtet hatte, konnte bis Ende Juli nicht sicher sein, dass die Verschiebung wirklich kommt. Beschlossen war sie im Juni — geltendes Recht wurde sie erst fünf Tage vor dem Termin.

Daraus folgt keine dramatische Lehre, sondern eine nüchterne: Bei europäischem Recht ist das Datum im Amtsblatt das verbindliche, nicht das Datum der Abstimmung. Wer früher plant, plant mit einer Wahrscheinlichkeit — und sollte das auch so nennen.

Und was tatsächlich verschoben wurde und was nicht, ist die eigentlich wichtige Frage. Sie steht im Beitrag vom August: Drei Pflichten sind von der Verschiebung nämlich gar nicht betroffen.

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