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Die Einigung steht — und die Verbotsliste bleibt, wie sie ist

Im Mai fällt die Entscheidung über die Verschiebung der KI-Pflichten. Im selben Monat prüft die EU erstmals, ob ihre Liste verbotener KI-Praktiken geändert werden muss. Das Ergebnis: nein.

Nach dem gescheiterten Verhandlungsanlauf vom 28. April brauchte es neun Tage. In der Nacht auf den 7. Mai 2026 einigten sich Rat und Parlament auf den «Digital Omnibus on AI» — die Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung.

Der Rat hat die Einigung am selben Tag mitgeteilt: Rat der EU, Pressemitteilung vom 7. Mai 2026. Am 13. Mai bestätigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter die vorläufige Fassung — ein Zwischenschritt, kein neuer Beschluss.

Ein Hinweis am Rande, der zeigt, wie leicht Daten verrutschen: Manche Quellen nennen den 6. Mai. Das ist der Tag, an dem die Verhandlung begann. Geeinigt hat man sich in den frühen Morgenstunden des 7.

Die zweite Nachricht des Monats

Weniger beachtet, aber für die Praxis mindestens so wichtig: Am 20. Mai 2026 legte die Kommission ihren ersten Bericht zur Überprüfung der verbotenen KI-Praktiken vor, veröffentlicht am 22. Mai. Es ist der erste Bericht dieser Art nach Artikel 112 der KI-Verordnung: Bericht COM(2026) 234 final zur Überprüfung der Verbote.

Die Verbotsliste in Artikel 5 nennt Praktiken, die in der EU gar nicht erlaubt sind — etwa das Bewerten von Menschen nach ihrem Sozialverhalten oder das gezielte Ausnutzen von Schwächen. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025 und war von der Verschiebung nie betroffen.

Verboten bleibt verboten. Verschoben wurde die Prüfpflicht für erlaubte Systeme — nicht die Verbotsliste.

Das Ergebnis der Überprüfung

Die Mehrheit der beteiligten Mitgliedstaaten sah keinen Änderungsbedarf. Die Begründung ist nüchtern und nachvollziehbar: Die Verbote gelten erst seit Februar 2025, die Durchsetzung ist vielerorts noch nicht eingespielt, und es fehlt schlicht an Erfahrung aus der Praxis.

Eine Lücke wurde benannt: KI zur Erzeugung von Missbrauchsdarstellungen und nicht einvernehmlichen intimen Inhalten. Geschlossen wurde sie nicht über diesen Bericht, sondern über den Digital Omnibus.

Was Betriebe daraus mitnehmen

Wer eine KI-Anwendung betreibt, sollte den Unterschied zwischen den beiden Nachrichten kennen. Die eine verschiebt eine Frist für Systeme, die erlaubt, aber prüfpflichtig sind. Die andere bestätigt eine Liste dessen, was gar nicht geht — und daran hat sich nichts geändert und wird sich vorerst nichts ändern.

Die Prüfung, ob das eigene System unter eines der Verbote fällt, ist damit weder verschoben noch erledigt. Sie steht seit Februar 2025 an.

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